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19% Steuer vom Staat geschenkt

Durch eine Gesetzesänderung im Bereich der Einkommensteuer ist ab dem 1. 1. 2023 eine echte steuerliche Freistellung für kleinere PV-Anlagen geschafft. Bislang gab es nur ein sehr eingeschränktes Wahlrecht für kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kW(peak). Nunmehr soll der Betrieb von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW(peak) zwingend steuerfrei bleiben. Um in den Genuss der Nullsteuer zu komm, müssen die Käufer bestätigen:

  • auf einem Einfamilienhaus und dessen Nebengebäuden
  • oder auf einem, nicht Wohnzwecken dienendem Gebäude befindet.
  • Sie die Anlage selbst betreiben werden.
  • die Gesamtleistung der PV-Anlage gem. Marktstammdatenregister unter 30kWp sein wird.
  • Sie die Komponenten privat nutzen.
  • die PV-Anlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung installiert wird.
  • Sie die Komponenten nicht gewerblich weiter verkaufen.
  • Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die Anlage in Deutschland betreiben werden.

Dies kann mittels Antrag auf „Liebhaberei“ beim Finanzamt eingereicht werden.

Winter optimal genutzt

Eine Solaranlage produziert im Winter natürlich weniger elektrischen Strom, als in den Sommermonaten. Besonders im Dezember und Januar sind die Ergebnisse schlecht.

Dennoch ist der Winter für die Rendite der Solaranlage durchaus entscheidend. Warum? Durch den wenigen vorhandenen Strom steigt gleichzeitig die Eigenverbrauchs Quote der PV-Anlage im Haus.

Die Wirtschaftlichkeit wird verbessert, da eingesparte Stromkosten einen deutlich größeren Effekt, als eingespeister Strom haben. Im Winter ist der Wirkungsgrad einer Photovoltaikanlage, aufgrund der niedrigen Temperaturen, entsprechend höher. Bei sonnigen Wintertagen können Sie das gesamte Potenzial der Solaranlage ausnutzen und die Sonneneinstrahlung richtig nutzen, da bekannt ist das die Sonne im Winter näher an der Erde als im Sommer ist.