19% Steuer vom Staat geschenkt

Durch eine Gesetzesänderung im Bereich der Einkommensteuer ist ab dem 1. 1. 2023 eine echte steuerliche Freistellung für kleinere PV-Anlagen geschafft. Bislang gab es nur ein sehr eingeschränktes Wahlrecht für kleine Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kW(peak). Nunmehr soll der Betrieb von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW(peak) zwingend steuerfrei bleiben. Um in den Genuss der Nullsteuer zu komm, müssen die Käufer bestätigen:

  • auf einem Einfamilienhaus und dessen Nebengebäuden
  • oder auf einem, nicht Wohnzwecken dienendem Gebäude befindet.
  • Sie die Anlage selbst betreiben werden.
  • die Gesamtleistung der PV-Anlage gem. Marktstammdatenregister unter 30kWp sein wird.
  • Sie die Komponenten privat nutzen.
  • die PV-Anlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung installiert wird.
  • Sie die Komponenten nicht gewerblich weiter verkaufen.
  • Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die Anlage in Deutschland betreiben werden.

Dies kann mittels Antrag auf „Liebhaberei“ beim Finanzamt eingereicht werden.